AGBs & Kosten
Das Erstgespräch
Für ein unverbindliches kostenloses Erstgespräch stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung.
Termine & Dauer der Beratung
- Eine Lernberatungseinheit dauert 60 Minuten.
- Bei Klienten, die verspätet zu einem vereinbarten Termin erscheinen, reduziert sich unter Umständen die Beratungszeit im Interesse nachfolgender Klienten.
- Bei Kindern und Jugendlichen findet die Beratung in der Regel ohne Erziehungs-berechtigten/Bezugsperson statt. Es besteht aber die Möglichkeit, dass eine Begleitperson bei der Beratung anwesend ist.
- In den letzten 15 Minuten einer Beratungseinheit findet ein Austausch über den aktuellen Kenntnisstand, sowie das weitere Vorgehen statt.
- Bei minderjährigen Klienten erfolgt eine Terminabsprache nur mit einem/einer Erziehungs-berechtigten/Bezugsperson.
- Eine Lernberatungseinheit à 60 Minuten kostet 75,- €. Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Sitzung vor Ort in bar oder per EC-Karte.
- Zusätzlich in Anspruch genommene Zeit wird gesondert berechnet.
- Terminverschiebungen oder -absagen müssen persönlich oder telefonisch spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei Terminverschiebungen oder -absagen, die danach erfolgen, wird der komplette Betrag in Höhe von 75,- € berechnet.
- Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit mich telefonisch zu kontaktieren. Dies dient aber lediglich einem kurzen Informationsaustausch. Gespräche, die länger als 10 Minuten dauern, werden in Rechnung gestellt.
Wichtige Hinweise !!!!
- Meine Tätigkeit als Lernberaterin grenzt sich grundlegend von der eines Arztes ab.
- Ich biete Unterstützung an, um die selbstregulierenden Kräfte zu aktivieren. Es werden keine Diagnosen erstellt, keine Heilungen versprochen und demzufolge keine Medikamente verabreicht.
- Aussagen, die während der Behandlung getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand.
- Jeder Klient trägt die Eigenverantwortung für sich, die empfohlenen Bewegungsübungen durchzuführen. Bei Kindern und Jugendlichen trägt der/die Erziehungsberechtigte/Bezugsperson die Verantwortung.
- Der Besuch meiner Praxis ersetzt nicht den Besuch bei einem Arzt oder Therapeuten.
- Die Lernberatung ist eine private Leistung und wird somit grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen. Das hat allerdings den Vorteil, dass dies in keiner Krankenakte auftaucht und es somit keine Nachteile für etwaige spätere private Kranken- oder Zusatzversicherungen (auch Berufsunfähigkeitsversicherung) gibt.